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Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Für wen gilt BF 17?

Das begleitete Fahren ab 17 gilt nur in den Fahrerlaubnisklassen B und BE. Die Ausbildung darf mit 16,5 Jahren begonnen und mit 17 Jahren abgeschlossen werden. Die Ausbildung eines Fahrschülers mit BF 17, unterscheidet sich nicht von der Ausbildung eines 18 Jährigen. Auch die Kosten bleiben, abgesehen von 10€ pro Begleitperson beim Führerscheinantrag, die selben.

Wie funktioniert BF 17?

Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Mit bestandener Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung, welche Ihn dazu berechtigt bis zu seinem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson zu fahren. Anschließend wird ihm der übliche Kartenführerschein ausgestellt.

Welche Vorteile bietet BF 17

Durch die Phase des begleiteten Fahrens soll Fahranfängern die Möglichkeit geboten werden, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu erwerben, bevor sie anschließend alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung von jungen Fahrer. Es handelt sich hierbei um eines der erfolgreichsten Projekte zur Steigerung der Verkehrsicherheit, mit bis zu 25% weniger Unfällen bei Teilnehmern des BF 17 im Vergleich zu anderen Jungen Fahrern.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Probezeit schon mit 17 Jahren beginnt und somit in der Regel bereits mit 19 Jahren als beendet gilt.

Welche Voraussetzungen gibt es für Begleitpersonen?

Die Begleitperson:

Wie stelle ich einen Antrag auf BF 17?

Alle nötigen Formulare und weiterführenden Informationen erhalten Sie in einer unserer Fahrschulen oder unter Links u. Downloads

Wichtige Downloads & Links:

:: Antrag BF 17

:: Beiblatt BF17

:: Beiblatt Begleitpersonen

:: Punkteauskunft bei KBA

:: Weiterführende Informationen auf www.bf17.de