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Prüfung

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Sie ist Voraussetzung für die praktische Prüfung. Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Beide Prüfungen werden von TÜV Süd abgenommen. Zwischenzeitlich dürfen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfungen, alle 2 Wochen unbegrenzt oft wiederholt werden.

Damit bei den Prüfungen alles glatt läuft, bieten wir Ihnen die Möglichkeit ausreichend „zu trainieren“. Um Sie für die theoretische Prüfung fit zu machen, haben wir in unseren Fahrschulräumlichkeiten einen PC bereitgestellt, an welchem Sie Probeprüfungen durchführen können. Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenlos und kann unbegrenzt oft in Anspruch genommen werden.

Wichtige Links:

::   TÜV-Gebüren für die Durchführung der Prüfungen auf www.tuev-sued.de