Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt nur in den Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B und BE. Nicht in der Fahrerlaubnisklasse AM.
Im Regelfall 2 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Bei Verstößen nach 4 Jahren.
Grundsätzlich geschieht zunächst nichts. Bei schwerwiegenden Verstößen, die Punkte in Flensburg zur Folge haben, wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit auf insg. 4 Jahre verlängert. Wird die Nachschulung nicht abgelegt, so entzieht die Behörde vorübergehend den Führerschein.
Der ASF-Kurs findet im Normalfall in der Fahrschule statt. Er besteht aus drei Teilen à 135 min und einer Probefahrt à 45 min. Der Kurs muss nur besucht werden, es ist keine Prüfung vorgesehen.