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Nachschulung

Bei einer Nachschulung gilt es zwei Formen der Nachschulung zu unterscheiden, das Aufbauseminar (für Fahranfänger) und das Fahreignungsseminar (für punkteauffällige Kraftfahrer - außerhalb der Probezeit).

Das Aufbauseminar gilt als eigenständige Regelung für verkehrserzieherische Maßnahmen in der zweijährigen Probezeit und soll zusätzlich die spezialpräventive Wirkung von Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) verstärken. Dieses Seminar wird in der Regel dann vom zuständigen Landratsamt ausgesprochen, wenn dem Betroffene ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird, welches neben einem Bußgeld auch zu Punkten in Flensburg führt. Bei Auffälligkeiten wird die zweijährige Probezeit auf maximal 4 Jahre verlängert.

Link:::   Fahreignungsseminar auf der Seite des KBA

Bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Im verkehrspädagogischen Teil werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht und zum verkehrssicheren Verhalten vermittelt. Im verkehrspsychologischen Teil wird das Fahrverhalten analysiert mit dem Ziel, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. Es ist keine Prüfung notwendig um das Fahreignungsseminar erfolgreich zu absolvieren, allerding gilt zwingende Anwesenheitspflicht und auch Verspätungen können zur Aberkennung des ASF-Kurses führen. Achten Sie daher darauf schon bei Ihrer ersten Sitzung pünktlich zu sein.

Link:::   Fahreignungsseminar auf des Seite des KBA

Link:::   Punkte- und Bußgeldrechner auf www.bussgeld-rechner.com

Link:::   Punkteauskunft bei KBA

Link:::   Aufbauseminar auf der Seite des KBA


Bei Fragen zu Kursterminen, können Sie sich an Herrn Martin vom Nachschulungsring wenden:

Tel.:    +49 (0)7121 72 328

Hier findet monatlich mindestens ein Kurs in der Region Reutlingen statt.


MPU

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz MPU) wird zum größten Teil bei Alkohol- oder Drogenverstößen und bei Erreichen von 18 Punkten in Flensburg angeordnet.
Grundsätzlich kann Sie bei jeglichen Arten von Straftaten, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, vorgeschrieben werden. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass bei Straftaten im Straßenverkehr ein Fahrerlaubnisentzug von mind. 6 Monaten ausgesprochen wird. Als Vorrausetzung, die verlorene Fahrerlaubnis erneut beantragen zu können, muss eine MPU abgelegt werden, d.h. die Fahrerlaubnis bleibt entzogen bis die MPU erfolgreich absolviert wurde.

Link:::   MPU auf Wikipedia

Link:::   MPU im Film auf www.tuev-sued.de