Praxisunterricht in unserer Fahrschule:
Praxisunterricht:
Die praktische Ausbildung setzt sich aus Übungsstunden und Sonderfahrten zusammen.
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von der Vorerfahrung und Lernfähigkeit des Fahrschülers, das bedeutet es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl.
Wohingegen die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlichen geregelt ist. Die Sonderfahrten werden in Überland- Autobahn- und Nachtfahrten aufgeteilt.
Vorgeschriebene Anzahl der Sonderfahrten insg. |
Klasse |
Anzahl |
AM |
- |
A, A2, A1 |
12 |
B |
12 |
BE |
5 |
C1 / C1E |
8 |
C / CE |
4 / 10 |
D1,D,DE |
Wir bitten um persönliche Auskunft |
L, T |
- |