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Praxisunterricht in unserer Fahrschule:

Praxisunterricht:

Die praktische Ausbildung setzt sich aus Übungsstunden und Sonderfahrten zusammen. Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von der Vorerfahrung und Lernfähigkeit des Fahrschülers, das bedeutet es gibt keine gesetzliche Mindestanzahl. Wohingegen die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlichen geregelt ist. Die Sonderfahrten werden in Überland- Autobahn- und Nachtfahrten aufgeteilt.

Vorgeschriebene Anzahl der Sonderfahrten insg.
Klasse Anzahl
AM -
A, A2, A1 12
B 12
BE 5
C1 / C1E 8
C / CE 4 / 10
D1,D,DE Wir bitten um persönliche Auskunft
L, T -

Fragen?


Bei Fragen zur praktischen Ausbildung sind wir folgendermaßen zu erreichen:
email:      info@cityfahrschulemayer.de
Telefon:  +49 (0)7121 72333
Mobil:      +49 (0)171 7119850

Wichtige Links:

::   Weiterführende Informationen zur praktischen Ausbildung auf www.fahrlehrerverband-bw.de